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08.06.2017

VBE: Stärkungspakt muss zwingend für alle Schulformen gelten

Schulpolitische Entscheidungen der zukünftigen Landesregierung

Die schulpolitische Entscheidung, die in der vierten Koalitionsrunde gefallen ist, Gymnasien generell zum neunjährigen Gymnasium zurückkehren zu lassen, begrüßt der Verband und Erziehung (VBE) NRW grundsätzlich. So ist es wieder leichter möglich, während der Sekundarstufe I zwischen den Schulformen zu wechseln. „Damit ist der Konstruktionsfehler des G8, dass statt einer sechs- nur eine fünfjährige Sekundarstufe I vorsah, weitgehend beseitigt,“ sagt der Vorsitzende des VBE NRW, Udo Beckmann.

Einen Stärkungspakt für Gymnasien zu schnüren, der kleinere Klassen ermöglicht, ist ein guter erster Schritt, muss aber unbedingt auf alle Schulformen ausgeweitet werden. „Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen an einer Schulform darf auf keinen Fall auf Kosten anderer Schulformen und der inklusiven Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung stattfinden“, mahnt Beckmann.

Dass Schulleiter in NRW künftig weitgehende personelle und finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten erhalten sollen, ist aus VBE-Sicht in der schulischen Praxis nur umsetzbar, wenn sichergestellt ist, dass das mit der notwendigen Leitungszeit und einem gut ausgestatteten Backoffice einhergeht und mit der Mitbestimmung in Einklang gebracht wird.

Für die Sekundarschule erwartet der VBE, dass eine Zweizügigkeit nicht nur für die Fortführung bestehender Systeme, sondern auch schon bei Gründung gilt.

„Öffentliche Schulen dürfen bei der Gründung nicht schlechter gestellt werden als Privatschulen“, sagt Beckmann.


Pressemitteilung 27-2017
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